Update – Corona Regelungen

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Liebe Mitglieder,

anbei erhalten Sie die aktuellen Corona-Regelungen wie vom Landkreis Neu-Ulm kommuniziert:

am 24.11.2021 ist eine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

  • Für den gesamten Sportbetrieb gilt nun grundsätzlich die 2Gplus-Regelung (Indoor und auch Outdoor)
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt

Zutritt haben weiterhin ohne 2Gplus-Regelung:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis 17 Jahren)
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können

Es gilt weiterhin eine vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht außer bei der Sportausübung

Ein negativer Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wurde

Für Sportveranstaltungen dürfen max. 25% der Kapazität an Zuschauerplätzen genutzt werden. Außerdem gilt der 2Gplus-Grundsatz. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen ist sicherzustellen.

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15

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