Regelungen im Rahmen der bundessweiten Notbremse – gültig ab Samstag, 24.04.2021
Bundestag und Bundesrat haben eine bundesweite Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese sieht verschiedene Maßnahmen vor, die an die Werte der 7-Tage-Inzidenz geknüpft sind. Die neuen Regelungen treten ab Samstag, 24.04.2021, im Landkreis Neu-Ulm in Kraft.
Im Landkreis Neu-Ulm wird hingegen nicht in Kraft treten, dass zwischen 22:00 und 24:00 Uhr die alleinige Sportausübung oder körperliche Bewegung im Freien gestattet ist (z. B. Joggen oder Spazieren gehen). Dies ist zwar in der bundesweiten Notbremse so vorgesehen nicht aber in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Und damit bleiben die strengeren bayerischen Regeln in Kraft.
Die Öffnung von Freizeiteinrichtungen ist untersagt
Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts unter freiem Himmel zulässig. Die Regelung des Bundes, dass Gruppen bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren auch bei einer Inzidenz von über 100 kontaktlosen Sport im Außenbereich treiben dürfen, findet keine Anwendung, weil in Bayern strengere Regeln gelten.