Liebe Mitglieder,
anbei erhalten Sie die aktuellen Corona-Regelungen wie vom Landkreis Neu-Ulm kommuniziert:
am 24.11.2021 ist eine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.
- Für den gesamten Sportbetrieb gilt nun grundsätzlich die 2Gplus-Regelung (Indoor und auch Outdoor)
- Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt
Zutritt haben weiterhin ohne 2Gplus-Regelung:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis 17 Jahren)
- Noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können
Es gilt weiterhin eine vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht außer bei der Sportausübung
Ein negativer Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wurde
Für Sportveranstaltungen dürfen max. 25% der Kapazität an Zuschauerplätzen genutzt werden. Außerdem gilt der 2Gplus-Grundsatz. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen ist sicherzustellen.
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: